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Verkleidung des Schornsteinkopfes

Unterkonstruktion:
Für die Unterkonstruktion dürfen Holzlatten verwendet werden. Großflächige Unterkonstruktionen aus brennbaren Baustoffen müssen einen Abstand von 2cm aufweisen.
Zur Vermeidung von Feuchteansammlungen sollte eine Hinterlüftung (20mm) eingesetzt werden.
Die Unterkonstruktion kann rahmenartig anliegen oder mit Dübeln befestigt sein.

Verkleidung:
Für Verkleidungen der Oberfläche von Schornsteinen dürfen bis zu einem Abstand von 1m von der Mündung ohne weiteren Nachweis nur nicht brennbare Baustoffe verwendet werden.
Auswahlbeispiele:

  • Schieferplatten, Schieferschindeln,
  • Faserzementplatten, Faserzementschindeln,
  • Faserzementstülpköpfe,
  • Kupfer,
  • Edelstahl,
  • verzinkter Stahl,
  • Mauerwerk

Abdeckung:
Zum Schutz vor Niederschlag muss die Verkleidung an der Mündung abgedeckt werden. Hierfür dürfen nur nichtbrennbare Baustoffe verwendet werden. Sie dürfen die Wärmeausdehnung der Innenschale (Einsatzrohr) nicht behindern!!

Auswahlbeispiele:

  • Abdeckplatten aus Beton,
  • Abdeckplatten aus Faserzement,
  • Abdeckplatten aus Edelstahl


 

 

Zertifizierter Handwerksbetrieb
Für unsere Leistungsbereiche führen wir das Gütesiegel
"Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks"
Bescheinigt über ZDH ZERT GmbH gemäß DIN EN ISO / IEC 17065

 

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Gebäudeenergieberater (HWK)

 

 

 

 

 

 

Kellinghusen im Kreis Steinburg - Schleswig-Holstein

 

 

 

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